Bereits in der Antike wurden Ortsnamen auf
Karten eingezeichnet, um die Orientierung zu erleichtern. Aufgrund schlechter
Transkriptionen, Verformungen durch die mündliche Sprache oder der Entwicklung
der Sprache selbst änderten sich diese Ortsnamen manchmal im Laufe der
Jahrhunderte, wie zum Beispiel im Fall des Dorfes Charrat, wo die SchreibweisenZaiat, Zajat, Zarat, Chata, Chataz, Chatuz oder Charaz bekannt
sind. Darüber hinaus zeigt die Analyse alter Karten auch eine Besonderheit des
19. Jahrhunderts, nämlich die Anhäufung verschiedener Bezeichnungen für ein und
denselben Ort, da diese oft noch nicht offiziell festgelegt waren - eine
Praxis, die sich auch heute noch als sehr nützlich erweisen könnte, da
Ortsnamen bei der Aktualisierung der Landeskarte regelmässig geändert werden.
Einige dieser Änderungen sind minimal, wie der Col de Morgins, der zum Pas de
Morgins wurde; andere sind markanter, wie das Dreizehntenhorn im Vispertal, das
auf den Karten plötzlich als Driizänduhoru bezeichnet wurde. Doch wie lautet die
korrekte Schreibweise von Ortsnamen? Wer entscheidet, was auf den Karten steht?
Diese Fragen im Zusammenhang mit der Toponymie werden immer wieder diskutiert,
und es kommt häufig zu Änderungen.
Um den Gemeinden und den zuständigen kantonalen Behörden dabei zu helfen, die Schreibweise ihrer Ortsnamen bestmöglich festzulegen, wurden ab 1938 in jedem Kanton Nomenklaturkommissionen eingerichtet. Zu diesem Zeitpunkt wurde eine Vereinheitlichung der Praxis im Bereich der Toponymie sowohl in der Romandie als auch in der Deutschschweiz angestrebt: eine Französisierung der Patois-Toponyme für die Romandie und eine Anpassung der Dialektschreibung für die Deutschschweiz, sodass sie mit der auf dem Standarddeutschen basierenden Schreibweise übereinstimmt. Greift man jedoch das Beispiel des Driizänduhoru auf, das ab 2017 auf den Landeskarten so geschrieben wird, stellt man fest, dass einige Gemeinden Schreibweisen bevorzugen, die aus den lokalen Dialekten stammen. Die Gemeinden sind bei der Wahl der Ortsnamen für ihr Gebiet souverän; die Nomenklaturkommissionen fungieren lediglich als unterstützende Instanz für die Gemeinden.